Richtlinien
1. Ziele
Die Deutsche Gesellschaft der JSPS-Stipendiaten e.V. hat sich entsprechend ihrer Satzung die Förderung des wissenschaftlichen Austausches zwischen dem deutschsprachigen Raum und Japan zum Ziel gesetzt. Hierzu soll der „Fonds für den wissenschaftlichen Austausch zwischen dem deutschsprachigen Raum und Japan“ (FWADJ) entsprechend dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 13.05.2000 einen Beitrag leisten.
Der FWADJ fördert den wissenschaftlichen Austausch durch die Übernahme von Reise- und Kongresskosten japanischer Wissenschaftler im Zusammenhang mit Vorträgen an Forschungseinrichtungen und auf Kongressen oder der Durchführung oder Vorbereitung gemeinsamer Forschungsvorhaben mit anderen Wissenschaftlern im deutschsprachigen Raum. Unter „japanische Wissenschaftler“ werden Wissenschaftler verstanden, die an japanischen Forschungs- oder Kultureinrichtungen tätig sind. Die japanische Staatsbürgerschaft ist nicht Voraussetzung für eine Förderung.
Eine Förderung ist ausschließlich dort möglich, wo eine Fördermöglichkeit durch Dritte nicht oder nur unzureichend gegeben ist. Zur Antragstellung sollen insbesondere junge Wissenschaftler, die noch über keinen eigenen Lehrstuhl verfügen, ermutigt werden.
2. Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder der Deutschen Gesellschaft der JSPS-Stipendiaten e.V. Eine Antragstellung durch Nichtvereinsmitglieder ist ausgeschlossen. Die Antragstellung kann ausschließlich durch ein Vereinsmitglied für einen japanischen Wissenschaftler erfolgen. Eine Antragstellung durch den zu fördernden japanischen Wissenschaftler selbst ist auch dann nicht möglich, wenn er Vereinsmitglied ist.
3. Geförderte Vorhaben
Gefördert werden kann die Erstattung von Reise- und Tagungskosten für japanische Wissenschaftler im Zusammenhang mit
- wissenschaftlichen Vorträgen in Verbindung mit dem Besuch wissenschaftlicher Einrichtungen (Kolloquien),
- Tagungsteilnahmen (Kongresse),
- Durchführung oder Vorbereitung von gemeinsamen wissenschaftlichen Forschungsvorhaben (Kollaborationen).
Im Rahmen der Förderung können Kosten für Reisen, Übernachtungen sowie Konferenzgebühren erstattet werden. Tagessätze sowie Honorare sind von der Förderung ausgeschlossen. Das geförderte Vorhaben muss im deutschsprachigen Raum stattfinden. Gefördert werden vor allem kleinere Reisevorhaben im deutschsprachigen Raum oder Europa. In begründeten Ausnahmefällen und unter Berücksichtigung der allgemeinen Antragslage sowie der insgesamt im Fonds zur Verfügung stehenden Mittel können auch Fernreisen unterstützt werden.
4. Antragstellung
4.1. Termine
Anträge können jederzeit gestellt werden, jedoch mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Beginn des beantragten Vorhabens. Es gibt zwei Auswahlsitzungen pro Jahr. Diese sind jeweils im April und Oktober. Die Antragsfristen für die entsprechenden Auswahlsitzungen sind der 31. März und der 30. September. Eine nachträgliche Antragstellung ist ausgeschlossen.
4.2 Antragsunterlagen
Die Antragstellung erfolgt formlos in schriftlicher Form. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Anschrift und Dienststellung des Antragstellers,
- Bankverbindung, zu der die beantragten Mittel überwiesen werden sollen,
- Name, Anschrift (in Japan) und Dienststellung des japanischen Wissenschaftlers, der gefördert werden soll,
- ggf. auch Anschrift des Gastinstitutes im deutschsprachigen Raum, Name des Gastgebers, Dauer des Aufenthalts im deutschsprachigen Raum, Zielsetzung des Aufenthaltes am Gastinstitut sowie Name und Anschrift der Einrichtung, die die Kosten des Aufenthaltes trägt,
- wissenschaftlicher Lebenslauf und Publikationsliste des japanischen Wissenschaftlers (ggf. mit deutscher oder englischer Übersetzung der japanischen Titel bzw. der Namen der japanischen Zeitschriften),
- Nachweis über die entstehenden Reise- und Kongresskosten, ggf. mit Vergleichsangeboten (z.B. bei Flugreisen),
- im Fall einer Teilförderung, eine detaillierte Auflistung der von dritter Seite übernommen Kosten sowie Kopien der entsprechenden Bewilligungsschreiben,
- Angabe des Themas des Vortrags bzw. des Forschungsvorhabens,
- kurze Darstellung des Vortrags bzw. des Forschungsvorhabens (max. 1 DIN-A4 Seite),
- folgende, vom Antragsteller unterschriebene und mit Ort und Datum versehene Erklärung: „Hiermit versichere ich, dass für die beantragten Mittel keine Fördermöglichkeit aus anderen Forschungsvorhaben oder von Seiten Dritter besteht. Ein weiterer Antrag zur Finanzierung des genannten Vorhabens wurde bei keiner anderen Stelle eingereicht. Wenn ich einen solchen Antrag stelle, werde ich die Deutsche Gesellschaft der JSPS-Stipendiaten e.V. unmittelbar unterrichten. Die in den Richtlinien zum FWADJ angegebenen Bedingungen erkenne ich an.“
Ein Antrag kann nur bei rechtzeitigem Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen Berücksichtigung finden.
5. Bewilligung
Über die Bewilligung und den Umfang der vergebenen Mittel entscheidet die von der Mitgliederversammlung der Deutschen Gesellschaft der JSPS-Stipendiaten e.V. benannte Auswahlkommission auf den entsprechenden Auswahlsitzungen auf Grundlage der vorliegenden Anträge. Übersteigt die Summe der beantragten Mittel aus allen Anträgen das zur Verfügung stehende Gesamtvolumen des Fonds, so besteht die Möglichkeit, Anträgen auch nur anteilig zu entsprechen. Anträge junger Wissenschaftler ohne eigenen Lehrstuhl werden bevorzugt behandelt. Die Antragsteller werden nach der Auswahlsitzung innerhalb von zwei Wochen vom Ergebnis unterrichtet.
6. Verwendungsrichtlinien
6.1 Allgemeines
Die bewilligten Mittel können ausschließlich für den in der Antragstellung genannten japanischen Wissenschaftler und für den in der Bewilligung genannten Zweck verwendet werden. Eine Verwendung der Mittel für Reisen deutscher Wissenschaftler oder des Bewilligungsempfängers selbst oder eine Übertragung der Mittel auf andere Personen ist ausgeschlossen.
6.2 Mitteilungspflicht
Mit Annahme der Bewilligung verpflichtet sich der Bewilligungsempfänger, die Deutsche Gesellschaft der JSPS-Stipendiaten e.V. umgehend zu unterrichten, wenn
- die Bewilligungsvoraussetzungen wegfallen,
- sich wesentliche Änderungen gegenüber den Angaben im ursprünglichen Antrag ergeben haben,
- weitere oder andere Zuwendungen von dritter Seite gewährt wurden.
6.3 Abruf der Fördermittel
Die beantragten Fördermittel können nach Zustellung der Bewilligung, frühestens jedoch vier Wochen vor der Durchführung des entsprechenden Vorhabens unter Angabe der Fördernummer abgerufen werden. Dem Mittelabruf sind die Originalrechnungen bzw. Originalquittungen beizufügen. Ohne diese Belege ist eine Auszahlung der Zuwendungen nicht möglich. Die Belege verbleiben bei der Deutschen Gesellschaft der JSPS-Stipendiaten e.V.. Im Rahmen der bewilligten Zuwendung können nur Mittel bis zur Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten abgerufen werden. Eine nachträgliche Erhöhung des Förderrahmens ist ausgeschlossen.
6.4 Abschluss der Bewilligung
Mit der Annahme der Bewilligung verpflichtet sich der Bewilligungsempfänger, innerhalb von zwei Monaten nach Ende des geförderten Vorhabens einen kurzen Bericht (max. 1 DIN-A4 Seite) und ggf. den Original-Flugschein/die Bordkarte, die Fahrkarte vorzulegen. Damit ist - sofern der Bewilligungsempfänger keine weitere Nachricht von der Deutschen Gesellschaft der JSPS-Stipendiaten e.V. erhält – die Bewilligung abgeschlossen.
6.5 Widerruf, Rückforderung
Die Deutsche Gesellschaft der JSPS-Stipendiaten behält sich vor, die Bewilligung ganz oder teilweise zu widerrufen und einen Erstattungsanspruch geltend zu machen, wenn
- die Bewilligung durch unrichtige oder unvollständige Angaben bewirkt worden ist,
- die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet wurden,
- die ausgezahlten Mittel nicht rechtzeitig, nicht ordnungsgemäß oder nicht vollständig abgerechnet worden sind,
- der Abschlussbericht sowie die unter 6.4 genannten Originalunterlagen nicht fristgerecht vorgelegt worden sind.
7. Öffentlichkeit
Die Deutsche Gesellschaft der JSPS-Stipendiaten e.V. macht die im Rahmen des FWADJ geförderten Vorhaben durch Publikation an geeigneter Stelle (z.B. die Homepage der Deutschen Gesellschaft der JSPS-Stipendiaten e.V., Rundschreiben) der Öffentlichkeit bekannt. Der Bewilligungsempfänger verpflichtet sich, in Publikationen (z.B. Beiträge in Zeitschriften oder Monographien), die im Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben entstandenen sind, auf die Förderung durch den FWADJ der Deutschen Gesellschaft der JSPS-Stipendiaten e.V. hinzuweisen.