Mitgliedschaft

Erwerb der Mitgliedschaft
 

Ordentliche Mitglieder können alle Personen werden, die in irgendeiner Weise von JSPS oder der ehemaligen STA (Science and Technology Agency) gefördert wurden; dazu zählen gerade auch die japanischen Wissenschaftler, die sich im deutschsprachigen Raum aufhalten oder aufgehalten haben.

Für Personen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, aber am deutsch-japanischen Wissenschaftsaustausch interessiert sind, besteht die Möglichkeit, außerordentliches Mitglied zu werden. Das gilt auch für Lynen-Stipendiaten der Humboldt-Stiftung und japanische Humboldt-Stipendiaten.

Institutionen, die selbst deutsch-japanischen Wissenschaftsaustausch betreiben, sind ebenfalls als außerordentliche Mitglieder willkommen.

Der Jahresbeitrag beträgt derzeit € 60 für natürliche Personen und € 250 für Institutionen. Auf besonderen Antrag kann der Mitgliedsbeitrag durch Vorstandsbeschluss auf 30 Euro reduziert werden. Das gilt vor allem für Studierende, Bezieher von Arbeitslosengeld, Teilzeitbeschäftigte und Personen in davon abweichenden besonderen Lebenslagen. In jedem Fall ist die Vorlage einer nachvollziehbaren Dokumentation vonnöten. Der Jahresbeitrag ist jeweils im Januar eines Jahres im Voraus fällig. Mitgliedsanträge von Personen, die über ein Konto in Europa verfügen, können nur mit ausgefülltem SEPA-Lastschriftmandat bearbeitet werden.

Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Jahresende möglich. Diese ist schriftlich an die Geschäftsstelle zu richten.

Die Aufnahme der Mitgliedschaft ist abhängig von der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für die jährlich fälligen Mitgliedsbeiträge. Bitte achten Sie bei einer Kontoänderung darauf, der Geschäftsstelle ein neues SEPA-Lastschriftmandat zulasten des neuen Kontos zu übermitteln. 

Bei 25-jähriger Mitgliedschaft werden die Mitglieder mit einem Dokument und einer silbernen Anstecknadel geehrt.

 

Bankverbindungen
 

Badische Beamtenbank Karlsruhe, BLZ: 660 908 00  |  Konto: 2896508
IBAN: DE73 6609 0800 0002 8965 08  |  SWIFT-BIC: GENODE61BBB

Sparkasse Bodensee, BLZ: 690 500 01  |  Konto: 26828319
IBAN: DE74 6905 0001 0026 8283 19  |  SWIFT-BIC: SOLADES1KNZ

Anmeldeformular mit SEPA-Lastschriftmandat (851 KB)
 

Vorteile der individuellen ordentlichen Mitgliedschaft im JSPS-Club

  1. das Recht auf die Teilnahme an den Veranstaltungen des JSPS-Clubs, die nur den Mitgliedern offen stehen (Mitglieder laden Mitglieder ein)
  2. das Recht auf Mitgliedschaft im Wissenschaftlichen Komitee, das die Symposien vorbereitet
  3. das Recht als lokaler Organisator zu wirken, falls eine Veranstaltung an der eigenen Universität oder Forschungseinrichtung stattfinden soll
  4. das Vorschlagsrecht für Themen, die von den Symposien behandelt werden sollen (eine Liste der bisherigen Vorschläge findet sich im geschützten Mitgliederbereich)
  5. das Vorschlagsrecht für den JACA-Preis
  6. das Vorschlagsrecht für Preise, bei denen der JSPS-Club vorschlagsberechtigt ist
  7. das Recht zur Benennung als Sachverständiger, wenn der JSPS-Club nach geeigneten Sprechern für Symposien, Gutachtern, Interviewpartnern und Autoren von Artikeln gefragt wird
  8. das Recht auf Bewerbung für das BRIDGE-Stipendium als Wiedereinladungsstipendium für ehemalige JSPS-Stipendiaten
  9. das Antragsrecht für Gelder aus dem Fonds für den wissenschaftlichen Austausch (FWADJ)
  10. das Recht, sich gemeinsam mit einem Partner aus Japan um die Organisation eines JSPS Bonn Japanese-German Colloquium zu bewerben
  11. das Antragsrecht für Gelder für die Durchführung eigener wissenschaftlicher Symposien
  12. das Recht auf Bezug des Mitteilungsblattes „Neues vom Club“
  13. das Recht, Beiträge für das Mitteilungsblatt „Neues vom Club“ beizusteuern
  14. das Recht, eigene Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt „Neues vom Club“ vorzustellen
  15. das Recht auf Anträge für und Teilnahme an der Mitgliederversammlung
  16. das passive und aktive Wahlrecht für die Wahl der Mitglieder des Vorstandes und der Rechnungsprüfer
  17. das Recht auf Nutzung der Mailingliste für Informationen, Einladungen, Fragen usw.
  18. das Recht auf Nutzung des internen Arbeitsmarktes (durch Kommunikation mit den anderen Mitgliedern aus Anlass der Veranstaltungen oder über die Mailingliste)
     

Vorteile der individuellen außerordentlichen Mitgliedschaft im JSPS-Club
 

Es gelten alle Vorteile der individuellen ordentlichen Mitgliedschaft, mit Ausnahme des aktiven Wahlrechts und der Bewerbungs-Möglichkeit für das BRIDGE-Stipendium.
 

Vorteile der institutionellen Mitgliedschaft im JSPS-Club

  1. das Recht, zu Veranstaltungen des JSPS-Clubs in die eigene Organisation einzuladen
  2. das Recht, Vertreter des institutionellen Mitglieds als Teilnehmer zu Veranstaltungen des JSPS-Clubs zu entsenden
  3. das Recht, als Mitveranstalter aufzutreten, falls eine Veranstaltung beim institutionellen Mitglied stattfinden soll
  4. das Vorschlagsrecht für Themen, die von den Symposien behandelt werden sollen (eine Liste der bisherigen Vorschläge findet sich im geschützten Mitgliederbereich)
  5. das Recht zur Benennung von Sprechern, Gutachtern, Interviewpartnern, Autoren usw., wenn der JSPS-Club nach diesen gefragt wird
  6. das Recht zur Benennung von Sprechern und Convenern, wenn das institutionelle Mitglied als Mitveranstalter auftritt
  7. das Recht auf Bezug des Mitteilungsblattes „Neues vom Club“
  8. das Recht, Beiträge für das Mitteilungsblatt „Neues vom Club“ beizusteuern
  9. das Recht zur Teilnahme eines oder mehrerer Repräsentanten an der Mitgliederversammlung
  10. das Recht auf Nutzung der Mailingliste für Informationen, Einladungen, Fragen usw.
  11. das Recht auf Nutzung des internen Arbeitsmarktes (durch Kommunikation mit den anderen Mitgliedern aus Anlass der Veranstaltungen oder über die Mailingliste)
     

Rechtsträger

Die Gesellschaft ist ein nicht auf Erwerb gerichteter Verein gemäß dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch. Sie ist unter der RegisterNr. VR 6974 beim Amtsgericht Bonn eingetragen und führt deshalb den Namenszusatz e.V. (eingetragener Verein).

Gemeinnützigkeit

Die Gemeinnützigkeit ist vom Finanzamt Bonn Außenstadt unter der Steuer-Nr. 206/5856/0056 anerkannt.

Datenschutz

Die persönlichen Daten der Mitglieder werden ausschließlich im Rahmen der Datenschutzvorschriften verwendet. Die Mitgliederliste ist nur für die Mitglieder im geschützten Mitgliederbereich einsehbar. Der Zugangscode für den Mitgliederbereich wird nach Aufnahme der Mitgliedschaft mitgeteilt.
 

Mailingliste

Der JSPS-Club unterhält eine Mailingliste, die nur für die Mitglieder zugänglich ist. Mitglieder können über den geschützten Mitgliederbereich auf die Seite mit den Listeninformationen zugreifen. Über die Mailingliste können insbesondere Mitteilungen über Symposien, Vorträge, Veröffentlichungen usw. weitergegeben werden. Selbstverständlich sind auch Fragen an die Mitglieder willkommen. Schließlich sollte die Mailingliste auch als Diskussionsforum genutzt werden.

Neues vom Club 02/2024
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BRIDGE Program 2025
ausgeschrieben
Bewerbungsschluss 7.1.2025
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Der Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Heinrich Menkhaus erhält 2024 den „Orden der Aufgehenden Sonne mit Rosette“ der japanischen Regierung.
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